Information für die Eltern – Wechselunterricht ab 03.05.2021

 

 

Sehr geehrte Klassenelternvertreter*innen,

 

mit der Mail vom 26.04.2021 haben Sie die neuen Regelungen des Hessischen Kultusministeriums für den Unterricht ab dem 03.05.2021 erhalten.

 

Im Folgenden möchten wir Sie über die schulspezifischen Regelungen ab dem 03.05.2021 informieren:

  1. Wechselunterricht Stufe 10

Ab dem 03.05.2021 findet der Unterricht für die Jahrgangsstufe 10 im Präsenzunterricht, jedoch im Modell Wechselunterricht wochenweise, ab dem 03.05.2021, beginnend mit den Gruppen 10a1, 10b1, 10c 1 und in der Woche ab Montag, 10.05.2021 mit den jeweiligen Gruppen 2, statt.

Ausnahme: Aufgrund der 2.Staaatsprüfung von Frau Amoah (am 10.05.2021) hat am Montag, 10.05.2021 die Gruppe 10b1 Unterricht. Die Gruppe 10b2 hat dafür am Montag 17.05.2021 Unterricht. Es gilt die Gruppeneinteilung, die zu Beginn des Präsenzunterrichts nach den Weihnachtsferien festgelegt wurde. Die Klassenlehrer*innen informieren bitte die Schüler*innen.

 

  1. Wechselunterricht Stufen 5 – 9

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bleiben die Regelungen wie bisher. Ab Donnerstag, 06.05.2021 findet für die Jahrgangsstufen 7 – 9 Wechselunterricht nach regulärem Stundenplan statt. Es startet am Donnerstag 06.05.2021 die Gruppe 1. Am Montag 10.05.2021 kommen die Schüler*innen Gruppe 2. Eine Aufteilung erfolgt nach der alphabetischen Klassenliste durch die Stufenleitungen. Die Klassenlehrer*innen informieren die Schüler*innen.

 

In der Jahrgangsstufe 9 findet der Wechsel-Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Religion in den Kursen, bei den gleichen Lehrkräften wie bisher, statt, jedoch durch den Wechselunterricht mit reduzierter Schülerzahl (Vor den Abschlussprüfungen soll es nicht mehr zu Fachlehrerwechsel kommen).

 

  1. Wahlpflichtunterricht 7 – 10

Ab dem 10.05.2021 findet der Wahlpflichtunterricht wieder regulär statt. Dies gilt auch für die Kurse an der Berufsschule. Ausnahme: Der WP1-Unterricht der Stufen 9/10 am Freitag in der 5.und 6.Stunde und WP2-Unterricht der Stufen 9/10 wird weiterhin als Distanzunterricht erteilt, weil jahrgangsübergreifender Unterricht corona-bedingt nicht stattfindet.  Der Französisch-Unterricht findet als Präsenzunterricht statt.

 

  1. Selbsttestungen

Es dürfen nur Schüler an der Schule sein, die ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist oder die schriftliche Einwilligungserklärung zur Testdurchführung vorlegen. (s.Schulhomepage)

Für den Fall, dass die Selbsttestung Ihres Kindes positiv ist, werden wir Sie unverzüglich informieren. Sie müssen dann baldmöglichst einen sogenannten PCR-Test durchführen lassen, um sicher zu gehen, dass Ihr Kind tatsächlich mit dem Corona-Virus infiziert ist.

Zukünftig werden wir jeweils an Montagen und Donnerstagen die Selbsttestungen in den ersten Unterrichtsstunden durchführen. Schüler*innen, die an diesen Tagen fehlen, melden sich am nächsten Anwesenheitstag an der Schule vor dem Unterricht im Sekretariat. Sie führen dann unter Anleitung einen Selbsttest durch.

Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind an den schulischen Selbsttests teilnimmt, müssen Sie uns dies formlos mitteilen. Das ist auch per Mail an das Schulsekretariat möglich (poststelle@scbz.butzbach.schulverwaltung.hessen.de). Ihr Kind wird dann im Rahmen der Möglichkeiten im Distanzunterricht beschult.

 

Ihre Schulleitung